Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung sind ganz einfach.
- Sie benötigen einen gerichtlichen Titel.
- Dies kann ein Vollstreckungsbescheid, ein Urteil, ein Beschluss sein.
- Der Inhalt des Titels muss vollstreckbar sein zb. eine Geldforderung.
- Sie senden den Originaltitel (die vollstreckbare Ausfertigung davon), einen Auftrag und eine Forderungsaufstellung an das zuständige Amtsgericht (Wohnort des Schuldners) http://www.justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php.
- Der zuständige Gerichtsvollzieher wird dann die weiteren Voraussetzungen prüfen und sich ggf. nochmals mit Ihnen in Verbindung setzten.