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Neue Sprechzeiten ab dem 01.10.2021

Ab dem 01.10.2021 gelten neue Sprechzeiten. Bereits vereinbarte Termine bleiben wie vereinbart bestehen.

Sie erreichen mich zu folgenden Zeiten:

Dienstag von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Darüberhinaus steht Ihnen meine E-Mail rund um die Uhr zur Verfügung.
 

 

AKTUELLE WICHTIGE HINWEISE - CORONAAKTUELLE WICHTIGE HINWEISE
ZUM CORONA-VIRUS

Sollten Sie zu einem Termin geladen sein und sich selbst oder eine mit Ihnen in einem Haushalt lebende Person in den letzten 14 Tagen im Ausland aufgehalten oder unmittelbaren Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person gehabt haben bzw. selbst mit dem Corona-Virus infiziert sein wird darum gebeten, sich zunächst telefonisch oder per Mail mit mir in Verbindung zu setzen.

Zur telefonischen Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte zu den u. g. Zeiten an die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie vom mir erhalten haben.
 

 

Containersignatur im elektronischen RechtsverkehrContainersignatur im elektronischen Rechtsverkehr
Eine Nachricht in elektronischer Form soweit Schriftformerfordernis besteht, setzt eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Übermittlung des elektronischen Dokumentes auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 753 Abs. 4 S. 2 ZPO in Verbindung mit § 130a Abs. 3 ZPO voraus. Zudem ist nach §§ 753 Abs. 4 S. 2, 130a Abs. 2 S. 2 ZPO in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) das Verwenden einer Containersignatur unzulässig.

Nach einer Definition des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 14. Mai 2013; NJW 2013, 2034) liegt eine Containersignatur vor, wenn nicht nur das jeweils übersandte Dokument, sondern die gesamte elektronische Nachricht, mit der das Dokument an das Gericht übermittelt wurde, von der Signatur umfasst ist.

Ein Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher bedarf der eigenhändigen Unterschrift und es gilt gemäß § 753 Abs. 3 ZPO in Verbindung mit § 1 Abs. 1 GVFV der Formularzwang. Bei einem Vollstreckungsauftrag im elektronischen Rechtsverkehr, für den der Formularzwang besteht, sind die elektronische Dokumente einzeln mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg zu übermitteln.
 

 

beA seit 03.09.2018 wieder in BetreibbeA seit 03.09.2018 wieder in Betreib
Der Empfang und Versand von Nachrichten über das beA soll seit 03.09.2018 laut Bundesrechtsanwaltskammer wieder möglich sein.

Die Beseitigung der aus dem Gutachten beschriebenen Schwachstellen sei Teils bestätigt. Unkritische Schwachstellen sollen im laufenden Betrieb gefixt und damit beseitigt werden.

Das System soll zuverlässig und stabil laufen.
 

 

Eigenhändige Unterschrift mit NamenEigenhändige Unterschrift mit Namen
Eigenhändige Unterschrift mit Namen bei Vollstreckungsaufträgen der Gläubiger.

Aufträge, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, müssen kostenpflichtig abgelehnt werden.

Der schriftlich erteilte Vollstreckungsauftrag bedarf der eigenhändigen Unterschrift des Auftraggebers oder seines Vertreters; eine eingescannte Unterschrift genügt hierbei nicht. LG Ingolstadt, Beschl. v. 3. 5. 2001 - 1 T 750/2001 -

Neben der Originalunterschrift muss auch der Name des Unterzeichners und dessen Funktion erkennbar sein. (Beschluss Landgericht Heilbronn vom 16.03.2016 - 1 T 134/16, Beschluss Landgerichts Stuttgart vom 4.2.2012 (10 T 186/12)). Nur so kann geprüft werden, ob die unterzeichnete Person auch zur Auftragserteilung berechtigt ist.

Aufträge, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, müssen kostenpflichtig abgelehnt werden.
 

 

Der elektronische Rechtsverkehr (ERV)Der elektronische Rechtsverkehr (ERV)
Für die Gerichtsvollzieher gilt ...

nach § 753 ZPO in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung und ebenfalls entsprechend gilt § 130a ZPO sowie § 130b ZPO usw.

Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass die Landesregierungen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt bestimmen, von dem an elektronische Dokumente bei den Gerichten eingereicht werden können, sowie die für die Bearbeitung der Dokumente geeignete Form. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Zulassung der elektronischen Form kann auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt werden. Für elektronisch eingereichte Aufträge können besondere Formulare vorgesehen werden.

Bei der elektronischen Einreichung sollten Sie unbedingt die im § 754a ZPO genannten Punkte beachten.

Auf http://www.ejustice-bw.de hat das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Mails, Tweets, Whats-Apps - das gehört zu unserem Alltag. Im nachfolgenden und auf www.egvp.de finden Sie detaillierte Informationen.
 

 

„eJustice" und „eGovernment"„eJustice" und „eGovernment"
Der Weg in die digitale Zukunft.

Ob Rechtsanwalt, Notar oder Sachverständiger - wenn Sie von Berufs wegen regelmäßig mit der Justiz kommunizieren, spielt auch für Ihren Alltag die Umstellung auf eJustice eine große Rolle. Auf http://www.ejustice-bw.de hat das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Mails, Tweets, Whats-Apps - das gehört zu unserem Alltag. Im nachfolgenden und auf www.egvp.de finden Sie detaillierte Informationen.
 

 

Probleme mit der FaxübertragungProbleme mit der Faxübertragung
Probleme mit der Faxübertragung durch Umstellung auf All-IP-Anschlüsse.

Die Vermittlungstechnik wird derzeit von den Telekommunikationsunternehmen auf IP-basiernde Datenübermittlung (All IP) umgestellt.

Problemfall ist dabei das klassische Fax. Die Datenübertragung im IP-Netz erfolgt in einzelnen Paketen. Dabei kann es zu unvorhersehbaren Paketverlusten kommen. Paketverluste führen dabei zu Verbindungsabbrüchen.

Um die Übertragung zu gewährleisten setze ich für Sie Fax-Server auf dem neusten Stand der Technik ein. Ebenso verwende ich zur Verbesserung der Fax-Kommunikation das Protokoll T.38, welches von der ITU-T (Internationale Fernmeldeunion) zur verzögerungsfreien Übertragung von Fax-Dokumenten empfohlen wird.

Sollten Sie Probleme bei der Faxübermittlung an mich haben, prüfen Sie bei Ihrem Telekommunikationsdienstleister ob das T.38 Protokoll unterstützt wird. Auch kann eine Einstellung bei Ihrem Faxgerät Abhilfe schaffen. Kontaktieren Sie dazu am besten den Hersteller oder Ihren Fachhändler.